Fahrzeug-Inspektion nach „Herstellervorgaben“

Die meisten Fahrzeugbesitzer glauben, Sie müssten Ihr Auto in einer Vertragswerkstatt der jeweiligen Fahrzeugmarke warten lassen, damit die Garantie bzw. Gewährleistung nicht erlischt. In der Gruppen-Freistellungsverordnung 461/2010 (GVO) ist geregelt, dass alle qualifizierten Werkstätten diese Arbeiten übernehmen und ausführen können – bei vollem Erhalt der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Herstellers.

Gern bieten wir Ihnen eine Direktannahme mit unserem Werkstattmeister an, so dass Sie als Besitzer auch einmal die Möglichkeit haben Ihr Fahrzeug von unten zu sehen.

Vorteil einer Direktannahme ist natürlich, dass unser Meister sowohl Mängel an Ihrem Fahrzeug als auch mögliche Folgeschäden bei Nichtreparatur direkt mit Ihnen besprechen kann. Selbstverständlich erstellen wir Ihnen anschließend einen Kostenvoranschlag über die Reparatur, so dass Sie sich noch vor Ort entscheiden können ob die Mängel gleich mit behoben werden sollen, was eine Zeit- und Aufwandersparnis für beide Parteien bedeutet.

Sollte eine Reparatur einmal etwas länger dauern, durch erhöhten Arbeitsaufwand aufgrund zum Beispiel festgerosteter Schrauben, haben wir die Möglichkeit Ihnen einen Leihwagen zur Verfügung zu stellen, so dass Ihre Mobilität zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist.

Bestandteile der Inspektion nach Herstellervorgaben:

  • Durchführung durch regelmäßig geschultes Fachpersonal
  • Ersatzteile in Erstausrüsterqualität
  • Mit modernster Werkstattausrüstung
  • Eintragung in das Serviceheft bzw. digitale Serviceheft der Hersteller

Somit bleibt Ihre Fahrzeuggarantie bzw. Gewährleistung erhalten.